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Vor dem Kauf einer Immobilie:
Was gilt es zu beachten?

Beratung Immobilienkauf

  • Soll ich eine Wohnung kaufen?
  • Was muss beachtet werden beim Kauf einer Immobilie?
  • Kann ich mir eine Immobilie leisten?
  • Immobile als Geldanlage, lohnt sich das? (Miete/Finanzierung usw.)
  • Hypotheken, Ist das Angebot für mich optimal? (Tilgung, Zinsen Laufzeit)
  • Ist die Kombination Hypothek – Bausparvertrag – Lebensversicherung ein Provisionsmodell?

Notwendiges rechtliches Grundwissen bei Erwerb oder Bau einer Immobilie. Fallstricke vermeiden

Der Erwerb oder Bau einer Immobilie ist für viele eine der größten finanziellen Anschaffungen im Leben. Neben der Optik und technischen Fragen bei der Immobilie wird der Punkt rechtliche Situation und Stolperfallen meistens erst beachtet, wenn es zu spät ist.

Beim Bau oder Erwerb einer Immobilie ist es deshalb wichtig, über grundlegende rechtliche Informationen zu verfügen.

Wir informieren Sie über die wichtigsten rechtlichen Gesichtspunkte in Bezug auf die Errichtung oder des Erwerbs einer Immobilie. Es besteht die Möglichkeit in einem ca. 1-stündigen Gespräch die wichtigsten rechtlichen Fragen rund um den Immobilienerwerb zu besprechen.

Die Themen Grundstücks- / Wohnungskauf, Bauvertrag, Kaufvertrag und richtiges Verhalten bei Problemen während der Bauausführung werden angesprochen.

Eine solche Beratung bieten wir für 250 Euro zzgl. USt. an.

Bei Interesse vereinbaren Sie bitte einen Termin unter: 0511.1231370.

Beratungsleistungen der Kanzlei Becker Baurecht

  • Wesentliche Inhalte eines Bau- / Kaufvertrages
  • Beispiele für negative Formulierungen in Kauf- / Bauverträgen
  • Absicherung gegen finanzielle Verluste
  • Absicherung einer Bauzeitgarantie
  • Baubegleitung durch einen Sachverständigen
  • Umgang mit Mängeln während der Bauzeit
  • Richtiges Verhalten bei Mängeln nach dem Kauf

Haben Sie noch Fragen?
Gerne helfen Ihnen unsere Baurechtspezialisten weiter.

T: 0511.123 137 0
F: 0511.123 137 20
kanzlei@becker-baurecht.de

Öffnungszeiten
Mo - Fr:  09:00 - 17:00 Uhr

Kauf von Grundstück und Erwerb eines "Fertighauses" getrennt

Unsere Mandanten hatten über die Homepage eines Fertighausanbieters auch ein Grundstück gefunden. Der Fertighausanbieter hat dieses Grundstück an die Mandanten vermittelt. Die Mandanten haben mit dem Eigentümer des Grundstückes einen Kaufvertrag über das Grundstück abgeschlossen, unmittelbar danach wurde ein Bauvertrag über die Errichtung des Hauses abgeschlossen.

Im Zuge der Entwässerungsgenehmigung stellte sich heraus, dass das Grundstück, das die Mandanten erworben hatten, ca. 2,5 Meter unterhalb der Schmutzwasserleitung der Gemeinde lag. Das Wasser musste mittels Hebeanlage über 2,5 Meter hochgepumpt und ca. 35 Meter zur Straße gepumpt werden. Der Fertighaushersteller hat ein Angebot unterbreitet, diese Entwässerungsleitung für 34.000 Euro herzustellen. Unsere Mandanten waren der Auffassung, dass sowohl der Grundstückseigentümer wie auch der Fertighaushersteller wussten, dass eine Hebeanlage für das Schmutzwasser notwendig ist.

Der Grundstückseigentümer stellte sich auf den Standpunkt, dass er lediglich ein Grundstück verkauft hat, der Fertighaushersteller auf den Standpunkt, dass er lediglich ein Haus verkauft hat.

Hätten unsere Mandanten gewusst, dass sie noch einmal 34.000 Euro für eine Entwässerungsleitung ausgeben müssen, so hätten sie dies nicht finanzieren können und auch den Bauvertrag und den Grundstückskaufvertrag nicht abgeschlossen.

Wir haben gemeinsam mit den Mandanten eine Alternative gesucht und eine Entwässerungsmöglichkeit über das Grundstück eines Nachbarn gefunden, die preislich nur einen Bruchteil der Planung des Fertighausherstellers kostete.

Miese Methoden bei der Finanzierung der Immobilie oder Vermittlung eines Grundstückes

Die Wunsch-Immobilie oder das Traum-Grundstück ist gefunden. Nicht selten wird dann jedoch festgestellt, dass es zwischen der Immobilie oder dem Grundstück eine Bindung zu einer Bank oder einem Bauträger gibt.

Oft ist es so, dass eine Immobilie von einer Bank vermittelt wird, diese jedoch einen Kontakt zu dem Verkäufer nur schaltet, wenn ein Hypotheken-Kredit bei der vermittelnden Bank aufgenommen wird.

Die Bank versucht, das „Rund-um-sorglos-Paket“ (Hypotheken-Finanzierung, Bausparvertrag und Lebensversicherung) anzubieten. Die Kaufinteressenten werden dann unter Druck gesetzt, da nur beim Abschluss sämtlicher Verträge auch eine Weitervermittlung an den Eigentümer und Abschluss eines notariellen Kaufvertrages erfolgt.

Als Immobilien-Erwerber besteht dann keine Möglichkeit mehr, sich unter verschiedenen Anbietern den günstigsten und für einen selbst maßgeschneiderten Kredit herauszusuchen. Oft wird erwartet, dass Bausparverträge, Immobilien-Darlehn und Lebensversicherung abgeschlossen werden und auch erst nach dem Ablauf der Widerrufsfristen erfolgt eine Vermittlung an den Verkäufer des Objektes.

Eine Sicherheit, dass der Verkäufer den notariellen Vertrag dann mit dem Kaufwilligen abschließt, gibt es nicht. Das Risiko, dass Entschädigungen für den nicht benötigten Kreditvertrag gezahlt werden müssen, ist nicht unwahrscheinlich.

Auch bei Grundstücken gibt es oft eine Bindung zwischen dem Grundstück und einem Fertighaushersteller. Oft reservieren Fertighaushersteller Grundstücke, die ausschließlich mit einem Fertighaus von dem anbietenden Hersteller bebaut werden können. Sollte ein Grundstück einem Erwerber gefallen, so muss er von dem Fertighaushersteller auch ein Haus erwerben. Diese Verbindung lassen sich viele Hersteller bezahlen, in dem es einen Aufschlag auf die Fertighauspreise gibt.

Ob ein Angebot mit einer solchen Kopplung angenommen werden sollte, sollte auf jeden Fall kritisch überprüft werden.

Bei Verträgen mit einer Kopplung überprüfen wir regelmäßig, ob diese gekündigt oder angefochten werden können.