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Bauberatung für Architekten

Ob Neubau, Kauf oder Sanierung: Die Anwaltskanzlei Becker Baurecht begleitet Architekten und Bauingenieure juristisch in sämtlichen Bau- und Renovierungs-Phasen.

Projekt-Management bei Bauvorhaben

Das Architektenvertragsrecht regelt die Rechte und Pflichten von Architekten und ihren Auftraggebern.

Mit Regelungen aus dem BGB, der HOAI, den Architektengesetzen der Bundesländer und den Bestimmungen der Architektenkammern handelt es sich um ein komplexes Rechtsgebiet, das uns vertraut ist. Mit Größe und Komplexität des Bauvorhabens wachsen auch die Anforderungen an das Bauprojekt-Management.

Durchsetzung von Honorarforderungen

Die Kanzlei Becker Baurecht unterstützt Architekten und Ingenieure bei der Durchsetzung von Honorarforderungen und ist zuverlässiger Partner bei der Führung von Honorarprozessen.

Wir beraten und vertreten Sie bei haftungsrechtlichen bzw. berufshaftungsrechtlichen Fragestellungen und stehen bei Planungsmängeln und Bauüberwachungsmängeln als Fachanwaltskanzlei kompetent zur Seite.

Haben Sie noch Fragen?
Gerne helfen Ihnen unsere Baurechtspezialisten weiter.

T: 0511.123 137 0
F: 0511.123 137 20
kanzlei@becker-baurecht.de

Öffnungszeiten
Mo - Fr:  09:00 - 17:00 Uhr

Beispielhaft bietet die Kanzlei Becker Baurecht hierzu folgende Leistungen:


Architektenvertrag
Architektenhonorar
Architektenhaftung
Kündigung von Architektenvertrag

  • Überprüfung und rechtssichere Formulierung von Architektenverträgen und der AGB
  • Rechtssichere Ausgestaltung von Honorarvereinbarungen (Mindest- und Höchstsätze gemäß HOAI)
  • Prüfung von Honoraransprüche trotz Kündigung
  • Fragestellungen zur gesetzlichen Haftung
  • Durchsetzung von Honorarforderungen
  • Abwehr unberechtigter Gewährleistungsansprüchen