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Bauberatung für Handwerker

Das Handwerkerrecht beschreibt die Vertragsbeziehungen zwischen einem Auftraggeber und einem handwerklich tätigen Auftragnehmer.

Vertragsgestaltung für Handwerker

Die Kanzlei Becker Baurecht berät sowohl Handwerker als auch Auftraggeber bei der Vertragsgestaltung und auch bei der Lösung von Konflikten.

Wir vertreten Ihren Ihre Interessen im Rahmen einer außergerichtlichen Konfliktlösung (Schlichtungsverfahren, Mediation) und vor den zuständigen Gerichten bzw. Obergerichten.

Welcher Vertrag für Handwerker?

Die Beauftragung eines Handwerkers ist entweder als Kaufvertrag mit entsprechender Montageleistung einzuordnen, als Werkvertrag oder als Bauvertrag bzw. Verbraucherbauvertrag.

Je nachdem, welche Vertragsart gegeben ist, gibt es erhebliche juristische Unterschiede.

Die VOB im Bauvertragsrecht

Unterschiede ergeben sich auch dann, wenn im Bauvertragsrecht die so genannte VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) einbezogen werden.

Insbesondere die Regelungen der VOB sind gesonderte Regelungen, die im Einzelfall zu prüfen und zur Anwendung zu bringen sind. Diese Regelungen weichen von den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für die Werkverträge ab und stellen insofern eine vorrangige vertragliche Besonderheit dar.

Becker Baurecht auf Hamsta.de, der digitalen Plattform für das Handwerk.

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Haben Sie noch Fragen?
Gerne helfen Ihnen unsere Baurechtspezialisten weiter.

T: 0511.123 137 0
F: 0511.123 137 20
kanzlei@becker-baurecht.de

Öffnungszeiten
Mo - Fr:  09:00 - 17:00 Uhr

Beratungspakete
für Handwerker
und Unternehmen!

Beispeilhaft bietet die Kanzlei Becker Baurecht hierzu folgende Leistungen:

  • rechtliche Begleitung des Bauvorhabens in jeder Situation
  • Formulierungs-Empfehlungen beim Baustellen-Schriftverkehr und baubegleitender Dokumentation
  • Beratung zu Störungen im Bauablauf (Verzug, Behinderung, höhere Gewalt)
  • Beratung zum Konfliktmanagement
  • Angebot rechtssicherer Formulare und Ausfüllhilfen
  • Prüfung und Erstellung von Bauverträgen, Verbraucherbauverträgen, Bauträgerverträgen, Generalunternehmer-Verträgen, Werkverträgen
  • Durchsetzung von Werklohnforderungen
  • Abwehr unberechtigter Gewährleistungsansprüche
  • Forderungseinzug bzw. Forderungsinkasso
  • Unterstützung in Schlichtungs- und Schiedsverfahren, Mediation
  • Unterstützung in selbständigen Beweisverfahren
  • Beratung zur Bauhandwerkersicherheit