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Baurechtliche Verfahren zur Streitbeilegung

Um dem Mandanten zu den optimalen außergerichtlichen oder gerichtlichen Schritten raten zu können war, ist es unabdingbar, mit dem Mandanten gemeinsam erst einmal die Ziele zu bestimmen, die unter normalen Umständen erreicht werden können.

Außergerichtliche Einigungsbemühungen

Die außergerichtliche Beilegung eines Streits ist oft die kostengünstigste wenn nicht sogar die beste Lösung für beide Streitparteien. Wenn in Bezug auf einen Streitfall ein Anwalt um Hilfe gebeten wird, ist meist mindestens ein Einigungsversuch schon gescheitert und die Positionen verhärtet.

Gleichwohl wird guter Anwalt seinen Mandanten nicht gleich zu gerichtlichen Verfahren raten, sondern den Parteien in jeder Situation Möglichkeiten aufzeigen, wie ein Streit auch ohne teure gerichtliche Maßnahmen beigelegt werden kann. Manchmal kann es auch ratsam sein, einen vom Gegner geltend gemachten Anspruch außergerichtlich anzuerkennen bzw. zu erfüllen und es nicht zu einem Prozess kommen zu lassen.

Bestehen realistische Einigungsmöglichkeiten, sollte der Versuch unternommen werden, eine solche Einigung möglichst frühzeitig herbeizuführen. So können unnötige Rechtsanwalts- oder Gerichtskosten vermieden werden. Die Erfahrung zeigt, dass mit steigendem zeitlichen Aufwand und zunehmenden Kosten der Streitparteien die Wahrscheinlichkeit sinkt, den Streit auch ohne weitere Schritte zu beenden.

Konfliktberatung und Mediation im Baurecht

Gerade im Baurecht kommt es aufgrund der hohen Streitwerte immer wieder zu jahrelangen Gerichtverfahren und umfangreichen Sachverständigengutachten. Kosten und Dauer einer außergerichtlichen Lösung schonen die Nerven und den Geldbeutel aller Beteiligten und führen oft auch zu dem gleichen Ergebnis, wie eine jahrelange gerichtliche Auseinandersetzung. Sie allein bestimmen die Richtung und das Ergebnis einer Konfliktberatung.

Die Kanzlei Becker Baurecht nutzt diverse Verfahren zur alternativen Streitbeilegung wie Schiedsverfahren, Mediation, Schlichtung, Schiedsgutachten und Konfliktmanagement.

Eine moderne und kostensparende Methode der außergerichtlichen Konfliktlösung ist die Mediation.

Unsere Kanzlei für Baurecht in Hannover übernimmt hierbei nicht die Rolle des Verteidigers einer Partei oder gar eines Richters sondern wirkt als objektiver Vermittler (Mediator). Ziel ist es, den Streitparteien einen Weg zu ermöglichen, selbst eine Lösung für ihren Konflikt zu finden.

Der wesentliche Unterschied zu einem Gerichtsverfahren besteht in der eigenverantwortlichen, interessensgerechten Lösungsfindung der beiden beteiligten Streitparteien.

Wie jedes Gespräch in unseren Kanzleiräumen, ist auch der Inhalt der außergerichtlichen Konfliktlösung vertraulich.

Mediation und Konfliktberatung, sind die richtige Wahl bei:

  • der Suche nach einer schnellen und kostengünstigen außergerichtlichen Einigung
  • der Wahrung langjähriger Geschäftsbeziehungen
  • Vertraulichkeit in der Sache
  • der Vermeidung einer weiteren Steigerung des bestehenden Konfliktes
  • der Suche nach einer tragfähigen Lösung ohne, dass eine der Streitparteien das Gesicht verliert.

Haben Sie noch Fragen?
Gerne helfen Ihnen unsere Baurechtspezialisten weiter.

T: 0511.123 137 0
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kanzlei@becker-baurecht.de

Öffnungszeiten
Mo - Fr:  09:00 - 17:00 Uhr

Gerichtliche Verfahren

Ziel unserer Tätigkeit ist es in der Regel, gerichtliche Verfahren zu vermeiden. Dies gelingt jedoch nicht immer. Sollte es notwendig sein, unterstützt Sie unsere Fachanwaltskanzlei aktiv bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche in gerichtlichen Verfahren.

Vor Einleitung gerichtlicher Schritte ist genau zu ermitteln, welche gerichtliche Maßnahmen einerseits am sichersten zum gewünschten Ziel führen und andererseits die geringsten Risiken verursachen.

Werden Sie selbst gerichtlich in Anspruch genommen z. B. durch eine Klage oder einen Mahnbescheid unterstützen wir Sie bei der Abwehr der Ansprüche. Aufgrund unserer über 24-jährigen Tätigkeit im Baurecht und Arbeitsrecht erarbeiten wir effektive Lösungen und Schriftsätze.

Selbstständiges Beweisverfahren

Das selbständige Beweisverfahren (früher: Beweissicherungsverfahren) ist ein gerichtliches Verfahren, das dem Zivilprozess als dem Hauptsacheverfahren durch einen entsprechenden Antrag vorgeschaltet werden kann, um in Fällen mit einer gewissen Eilbedürftigkeit eine Beweissicherung zu gewährleisten. Hieran muss ein rechtliches Interesse bestehen, es kann aber auch dem Zweck dienen, aufgrund der gewonnenen Ergebnisse ein weiteres streitiges Gerichtsverfahren zu verhindern.

In der Regel werden durch die Einholung eines vom Gericht bestellten Sachverständigengutachtens beweisrelevante Tatsachen festgestellt. Wir unterstützen Sie bei der Einlegung eines Selbstständigen Beweisverfahrens, begleiten Sie aber auch, wenn Sie bei einem solchen Verfahren als Antragsgegner genannt werden.

Streitverkündung

Mit der Streitverkündung wird ein bisher nicht beteiligter Dritter förmlich von einem anhängigen Prozess benachrichtigt, diese ist in den § 72 bis § 74 der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Die Streitverkündung eröffnet den Beteiligten die Möglichkeit, ihre Ansprüche gegen Dritte für den Fall des Prozessverlusts zu wahren.

Es werden eventuell Ansprüche wegen Mängel geltend gemacht. Wenn Sie Subunternehmer waren, so kann es sein, dass der Generalunternehmer Ihnen den Streit verkündet und Sie damit als Partei in den Prozess mit einbezieht. Sollten Sie nichts tun, kann dies für Sie rechtliche Nachteile haben, da die Erkenntnisse aus dem Verfahren, in dem Sie Streitverkündeter sind, gegen Sie verwendet werden können.

Aus diesem Grunde kann es sinnvoll sein, dem Streit beizutreten. Die Kanzlei Becker Baurecht unterstützt Sie bei der Wahrung Ihrer Rechte im Zuge eines solchen Rechtsstreites.