DE

 | 

CN

Beratungspaket 3: Personalmanagement

Nachhaltiges Personalmanagement für alle am Bau Beteiligten

Im Bereich des Personalmanagements gibt es in vielen Betrieben noch Möglichkeit der Optimierung. Hier können die Regelungen etwa des allgemein verbindlichen Tarifvertrags im Maler- und Lackiererhandwerk in Betrieben umgesetzt werden.

Betriebsindividuell kann es typische Probleme im Arbeitsrecht gegeben. Durch eine lange Zeit der gleichartigen Tätigkeit kann es zu Strukturen in Betrieben kommen, die nicht mehr zeitgemäß sind. Hier gilt es, eventuell gemeinsam mit den Mitarbeitern, zeitgemäße Strukturen in einem Betrieb einzuführen. Dazu kann gehören, dass die Eigenverantwortlichkeit der Mitarbeiter gestärkt wird, dass über andere Vergütungssysteme nachgedacht wird, und dass arbeitsvertragliche Regelungen eingeführt bzw. angepasst werden.

Grundsätzlich sollte der Umgang mit typischen Situationen im Umgang mit den Arbeitnehmern überprüft werden. Das Vorgehen des Betriebes bei Einstellungen, Abmahnungen, Umgang mit Schwierigkeiten mit Mitarbeitern und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird überprüft, es werden Optimierungsmöglichkeiten ermittelt und eine Umsetzung erarbeitet.

Eine wichtige Investition in den Betrieb ist auch die Schulung der Mitarbeiter, zum Beispiel im Umgang mit Bauherren, Architekten und Bauleitern. Welche Befugnisse haben die einzelnen Gruppen. Weiterhin ist die Schulung von Mitarbeitern im Umgang mit typischen Baustellenformularen geboten, da dies dazu führt, dass Forderungsausfälle vermieden werden können.

Es werden keine individuellen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten bearbeitet.

Dauer: 1-2 Tage
Kosten: Tagessatz 960,- Euro zzgl. USt.
Fahrtkostenpauschale 150,- Euro zzgl. USt. je Beratertag vor Ort.

Haben Sie noch Fragen?
Gerne helfen Ihnen unsere Baurechtspezialisten weiter.

T: 0511.123 137 0
F: 0511.123 137 20
kanzlei@becker-baurecht.de

Öffnungszeiten
Mo - Fr:  09:00 - 17:00 Uhr

Zur Umsetzung im Betrieb werden folgende Themen bearbeitet:

  • Einführende Hinweise zum Arbeitsrecht (etwa im Malerhandwerk) als Grundlage für die weiteren Planungen
  • Kapazitätsplanung
  • Eigenverantwortung der Mitarbeiter stärken
  • Erfolgsorientierte Vergütung
  • Umsetzung von Veränderungen in Arbeitsverträge
  • Überprüfung der Struktur der Mitarbeiter
  • Gundsätzliche Ermittlung des Vorgehens des Betriebes bei Einstellung, Abmahnung, Umgang mit Schwierigkeiten mit Mitarbeitern, Beendigung des Arbeitsverhältnisses , Ermittlung von Optimierungsmöglichkeiten, Erarbeitung einer Umsetzung.
  • Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit Bauleitern, Architekten und Bauherren
  • Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit Baustellenformularen