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Beratungspaket 2: Forderungsmanagement

Damit die Zeit zwischen Leistung und Zahlung nicht lang wird:
Becker Baurecht Forderungsmanagement

Die Zeitspanne zwischen der Erbringung der Leistung und der Zahlung ist in vielen Fällen sehr lang. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, diese Zeitspanne zu verkürzen. Darüber hinaus gehört auch zur Beschleunigung der Zahlungen, dass eine Vergütung abgesichert wird. In diesem Beratungspaket werden im Betrieb Möglichkeiten aufgezeigt, um die Zahlung fälliger Forderungen zu optimieren. Typische Probleme bei der Verzögerung der Rechnungstellung werden ermittelt, Lösungen werden erarbeitet. Ziel ist die Verkürzung der Kapitalbindungsdauer. Die rechtlichen Möglichkeiten zur Absicherung fälliger Vergütungen werden aufgezeigt.

Die rechtliche Beratung in Bezug auf konkrete Rechtsstreitigkeiten in Einzelfällen erfolgt nicht. Ziel ist die Einführung eines Forderungsmanagements, das zur Verkürzung der Dauer der Außenstände führt. Es werden für den Betrieb Checklisten erarbeitet, die von den Mitarbeitern im Zuge der Bearbeitung der Baustellen eingesetzt werden können.

Dauer: 1 Tag
Kosten: Tagessatz 960,- Euro zzgl. USt.
Fahrtkostenpauschale 150,- Euro zzgl. USt. je Beratertag vor Ort.

Zur Umsetzung im Betrieb werden folgende Themen bearbeitet:

  • Wie können vertragliche Vereinbarungen zu Zahlungen gestaltet werden
  • Kenntnis von der Fälligkeit der Zahlungen bei BGB- und VOB-Verträgen
  • Wie werden Abschlagsrechnungen bei BGB und VOB gestellt
  • Wann kann eine Schlussrechnung nach VOB und BGB gestellt werden
  • Beachtung Rechnungstellung, damit Abschlags- bzw. Schlussrechnungen fällig sind
  • Welche Möglichkeiten bestehen Einstellen der Arbeit (Voraussetzungen, Umgang mit Gegenargumenten des Auftraggebers)
  • Sinn und Zweck der Abnahme, Abnahmen rechtssicher durchführen
  • Welche Sicherheiten können gestellt oder verlangt werden (Sicherungshypothek, Bauhandwerkersicherung § 648 a BGB, Vertragserfüllungsbürgschaft, Gewährleistungsbürgschaft)
  • Verhalten bei Insolvenzen des Auftraggebers
  • Hinweis zur Forderungsabsicherung auf Grundlage des Gesetzes zur Sicherung von Bauforderungen
  • Möglichkeiten zur Sicherung der Forderung durch Direktzahlung nach § 16 Nr. 6 VOB/B

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