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Beratungspaket 4: Ausgegliederte Rechtsabteilung

Kosten und Ressourcen sparen durch eine ausgegliederte Rechtsabteilung

Für kleinere und mittelständische Unternehmen ist eine eigene Rechtsabteilung meist wirtschaftlich nicht darstellbar. Die laufenden Kosten für Personal, Ausstattung und Unterhaltung lohnen sich erst ab einer Betriebsgröße, die die Auslastung einer neuen Abteilung dauerhaft gewährleistet.

Damit auch Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung ihren Geschäftsbetrieb auf ein rechtlich tragfähiges Fundament aufbauen können, gibt Ihnen die Kanzlei Becker Baurecht mit der „ausgegliederten Rechtsabteilung“ ein effektives und kostengünstiges Werkzeug an die Hand, um eigene Ansprüche schnell durchsetzen und unbegründete Ansprüche Dritter abwehren zu können.

Wir arbeiten für Sie wir eine eigene Rechtsabteilung. Wir helfen mit Rat, erarbeiten Strategien und Erstellen auf Ihrem Briefpapier rechtssichere Schreiben für den betrieblichen Schriftverkehr. Wir unterstützen Sie bei der Formulierung von Bedenkenanmeldungen, Behinderungsanzeigen, Nachtragsvereinbarungen, usw.

Zur Umsetzung werden folgende Leistungen angeboten:

Bereich Büro

  • Telefon/ E-Mail Hotline für Beratung zu Fragen des
     – Baurecht / Werkvertragsrecht VOB/B – BGB,
     – Arbeitsrecht Bau
     – Inkasso / Forderungseinzug
     – Vergaberecht
  • Verfassen von Entwürfen für Schreiben in baurechtlich relevanten Angelegenheiten, wie z. B. Bedenkenanzeigen,
  • Formulierungshilfen bei sonstigem Schriftverkehr im Rahmen der Durchführung eines Bauprojektes, z. B. mit dem Auftraggeber oder dem Subunternehmer
  • Vertragsprüfung / Fragen zu einzelnen Vertragsklauseln
  • Forderungseinzug 1. außergerichtliche Aufforderung – keine Kosten, wenn keine Zahlung erfolgt.

Die Leistungen können auf die individuellen Bedürfnisse Ihres Betriebes abgestimmt werden. Es wird jeweils eine Pauschale vereinbart, die zu einer Kostentransparenz führt. Bei einem Vertragsabschluss beträgt die Laufzeit mindestens drei Monate, eine Kündigung kann mit einer Frist von einer Woche zum Monatsende erfolgen.

Haben Sie noch Fragen?
Gerne helfen Ihnen unsere Baurechtspezialisten weiter.

T: 0511.123 137 0
F: 0511.123 137 20
kanzlei@becker-baurecht.de

Öffnungszeiten
Mo - Fr:  09:00 - 17:00 Uhr

Paket „S“: monatlich 100 Euro zzgl. USt.

  • Monatliches Zeitkontingent für die Tätigkeiten unter Nr. 1-3: 20 Minuten (4 Stunden pro Jahr)
  • 3 Forderungseinzüge, schriftliche Geltendmachung einer Forderung
  • 6 Baustellenformulare

Paket „M“: monatlich 180 Euro zzgl. USt.

  • Monatliches Zeitkontingent für die Tätigkeiten unter Nr. 1-3: 40 Minuten (8 Stunden pro Jahr)
  • Telefon- bzw. Mail-Hotline für Beratung zu Fragen des Baurechts VOB/B – BGB, so wie aus dem Bereich des Arbeitsrechtes
  • Verfassen von Entwürfen für Schreiben in baurechtlich relevanten Angelegenheiten, wie z. B. Bedenkenanzeigen,
  • Formulierungshilfen bei sonstigem Schriftverkehr im Rahmen der Durchführung eines Bauprojektes, z. B. mit dem Auftraggeber oder dem Subunternehmer
  • 6 Forderungseinzüge, schriftliche und telefonische Geltendmachung einer Forderung
  • 10 Baustellenformulare

Paket „L“: monatlich 295 Euro zzgl. USt.

  • Monatliches Zeitkontingent für die Tätigkeiten unter Nr. 1-3: 90 Minuten (18 Stunden pro Jahr)
  • Telefon- bzw. Mail-Hotline für Beratung zu Fragen des Baurechts VOB/B – BGB, so wie aus dem Bereich des Arbeitsrechtes
  • Verfassen von Entwürfen für Schreiben in baurechtlich relevanten Angelegenheiten, wie z. B. Bedenkenanzeigen
  • Formulierungshilfen bei sonstigem Schriftverkehr im Rahmen der Durchführung eines Bauprojektes, z. B. mit dem Auftraggeber oder dem Subunternehmer
  • 10 Forderungseinzüge, schriftliche und telefonische Geltendmachung einer Forderung
  • 15 Baustellenformulare
  • Prüfung von 2 Bauverträgen jährlich

Die aufgeführten Leistungen mit den Pauschalangeboten beziehen sich auf eine Betriebsgröße von 5 bis 20 Mitarbeiter. Gern unterbreiten wir ein individuelles Angebot für Ihren Betrieb.