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vor 3 Jahren

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Herr Becker hat uns vor kurzem bei baurechtlichen Anliegen sehr unterstützt.

Es wurde schnellstmöglich ein Termin für ein persönliches Gespräch vereinbart...

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Mrs. Marley
vor 3 Jahren

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Herr RA Becker vertritt uns seit vielen Jahren in baurechtlichen Belangen und steht uns immer kompetent zur Seite und wir fühlen uns überdurchnittlich gut beraten und betreut.
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Erol Pakca
vor 3 Jahren

★★★★★

Bekannt für seine hervorragenden Arbeiten im Baurecht!!

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Energetische Sanierungspflicht für Wohngebäude


Verschärfung der Gebäuderichtlinie für Hauseigentümer bis 2030

Auf Haus- und Wohnungseigentümer rollt spätestens bis zum Jahr 2030 eine Kostenlawine zu. Geht es nach dem Willen der EU-Kommisssion, so sollen, zur Rettung des Klimas, die energetisch am schlechtesten aufgestellten 15% aller Gebäude bis zu diesem Datum einer kostspieligen Renovierung unterzogen werden.

Sämtliche Wohngebäude der Energieeffizienzklasse F (160-200 KWh pro qm und Jahr) müssen bis dahin die nächst höhere Energieeffizienzklasse E (130-160 KWh pro qm und Jahr) erreicht haben. 100-prozentige Klimaneutralität schliesslich, soll EU-weit bis 2050 erreicht werden.

Doch alleine mit Wärmedämmung ist es nicht getan: Auch Heizsysteme sollen laut EU-Verordnung modernisiert werden. Ein Mindestanteil an Wärme soll in Zukunft erzeugt werden durch erneuerbare Energien. Betroffen sind Hauseigentümer, die ihre Wohnimmobilie selbst nutzen aber auch Vermieter und somit auch deren Mieter.

Bereits jetzt rechnet die Immobilienwirtschaft mit jährlichen Kosten im 2-stelligen Milliardenbereich. Berücksichtigt man dann noch, zukünftige Preisentwicklungen in Abhängig von Angebot und Nachfrage, so wird klar, dass sich Immobilien, gerade für kleinere Vermieter, ohne staatliche Finazhilfen als unrentabel erweisen werden.

Doch nicht nur aus Brüssel kommen schlechte Nachrichten für Immobilienbesitzer. Wieder einmal will Berlin zur Rettung des Klimas den Vorreiter spielen und schreibt beim künftigen Neubau von Wohngebäuden nicht mehr den aktuellen KfW-Effizienzstandard 55 vor, sondern den wesentlich strengeren KfW-Effizienzstandard 40 = 40% Jahresbedarf der Primärenergie eines vergleichbaren Neubaus.

Für die am Bau Beteiligten Partner bedeutet dies einen zum Teil erheblichen Mehraufwand bei Planungskosten, Baukonstruktion und Haustechnik. Zudem verringert sich, durch dickere Dämmschichten, die zur Verfügung stehende Wohnfläche.

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