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Becker-Baurecht

Becker Architektenrecht Hannover
Kündigung Architektenvertrag

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Ergin Tanis
vor 3 Jahren

★★★★★

Herr Becker hat uns vor kurzem bei baurechtlichen Anliegen sehr unterstützt.

Es wurde schnellstmöglich ein Termin für ein persönliches Gespräch vereinbart...

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Mrs. Marley
vor 3 Jahren

★★★★★

Herr RA Becker vertritt uns seit vielen Jahren in baurechtlichen Belangen und steht uns immer kompetent zur Seite und wir fühlen uns überdurchnittlich gut beraten und betreut.
...

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Erol Pakca
vor 3 Jahren

★★★★★

Bekannt für seine hervorragenden Arbeiten im Baurecht!!

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Die Kündigung des Architektenvertrags

Manchmal sind die Auftraggeber mit der Leistung des Architekten nicht zufrieden und beenden den Vertag durch eine Kündigung. Dem Architekten seht nach einer Kündigung des Vertrages grundsätzlich die vertraglich vereinbarte Vergütung, unter Abzug ersparte Aufwendungen zu. Dies gilt nicht, wenn es eine vertragliche Vereinbarung zur Kündigung gibt, die Kündigung mit einem sog. wichtigen Grund erfolgt ist.

Unsere Leistung:
Wir prüfen, ob Honoraransprüche trotz einer Kündigung bestehen. Wir sind beratend, bei der Durchsetzung der Ansprüche gegen die Auftraggeber tätig, oder setzen die Ansprüche gegen den Auftraggeber, notfalls auch gerichtlich durch.

Benötigen Sie juristische Hilfe zu Fragen des Architektenrechts?
Rufen Sie uns an in Hannover unter:

0511 - 123 137 0

Gerne beantworten wir Ihre Fragen, setzen Ihre rechtlichen Ansprüche vor Gericht durch oder vertreten Sie außergerichtlich.

Beispiel:
Ein Architekt hat mit einer Gemeinde einen Vertag mit den Leistungsphasen 1 bis 9 für Umbau und Erweiterung einer Kindertagesstätte abgeschlossen. Bei der Erstellung der Ausführungsplanung kündigt die Gemeinde den Vertrag außerordentlich. Es wird behauptet die Kündigung sei begründet, weil die Kostenberechnung um ca. 400.000,00 niedriger sei, als die in der Kostenfeststellung ausgewiesenen tatsächlichen Kosten von rd. 1,9 Mio. Euro. Der Architekt gibt an, die höheren Kosten seien durch den mehrfachen Austausch des Statikers und auf Sonderwünsche der Gemeinde zurückzuführen. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung gibt es nicht. Der Architekt verlangt ein Honorar in Höhe von 350.000 â‚¬.

Der Architekt macht das Honorar von 350.000 â‚¬, mit Erfolg gerichtlich geltend. Das Gericht hat festgestellt, dass ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung nicht vorgelegen hat.



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becker-baurecht.de  ist Ihre kompetente Rechtsberatung im Vorfeld von sämtlichen Angelegenheiten des privaten und des öffentlichen Baurechts, Werkverträgen, Architektenverträgen und Generalunternehmerverträgen.

Prüfen von Verträgen bei Grundstückskäufen, Bauprojekten sowie Generalunternehmerverträgen. Rechtssicheres Prüfen baurechtlicher Fragen und Risikoabschätzung.

Begleitung und Betreuung in Streitfällen, Anstreben wirtschaftlich sinnvoller, außergerichtlicher Lösungen.

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Rechtsanwalt
Andreas Becker
Nienburger Str. 14 a
30167 Hannover

☎  0511-123 137 0
☎  0511-123 137 20
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