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Herr Becker hat uns vor kurzem bei baurechtlichen Anliegen sehr unterstützt.
Es wurde schnellstmöglich ein Termin für ein persönliches Gespräch vereinbart...
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Herr RA Becker vertritt uns seit vielen Jahren in baurechtlichen Belangen und steht uns immer kompetent zur Seite und wir fühlen uns überdurchnittlich gut beraten und betreut.
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Die Kündigung des Architektenvertrags
Manchmal sind die Auftraggeber mit der Leistung des Architekten nicht zufrieden und beenden den Vertag durch eine Kündigung. Dem Architekten seht nach einer Kündigung des Vertrages
grundsätzlich die vertraglich vereinbarte Vergütung, unter Abzug ersparte Aufwendungen zu. Dies gilt nicht, wenn es eine vertragliche Vereinbarung zur Kündigung gibt, die Kündigung
mit einem sog. wichtigen Grund erfolgt ist.
Unsere Leistung:
Wir prüfen, ob Honoraransprüche trotz einer Kündigung bestehen. Wir sind beratend, bei der Durchsetzung der Ansprüche gegen die Auftraggeber tätig, oder setzen die
Ansprüche gegen den Auftraggeber, notfalls auch gerichtlich durch.
Benötigen Sie juristische Hilfe zu Fragen des Architektenrechts?
Rufen Sie uns an in Hannover unter:
0511 - 123 137 0
Gerne beantworten wir Ihre Fragen, setzen Ihre rechtlichen Ansprüche vor Gericht durch oder vertreten Sie außergerichtlich.
Beispiel:
Ein Architekt hat mit einer Gemeinde einen Vertag mit den Leistungsphasen 1 bis 9 für Umbau und Erweiterung einer Kindertagesstätte abgeschlossen. Bei der Erstellung der
Ausführungsplanung kündigt die Gemeinde den Vertrag außerordentlich. Es wird behauptet die Kündigung sei begründet, weil die Kostenberechnung um ca. 400.000,00 niedriger
sei, als die in der Kostenfeststellung ausgewiesenen tatsächlichen Kosten von rd. 1,9 Mio. Euro. Der Architekt gibt an, die höheren Kosten seien durch den mehrfachen Austausch
des Statikers und auf Sonderwünsche der Gemeinde zurückzuführen. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung gibt es nicht. Der Architekt verlangt ein Honorar in Höhe von 350.000 €.
Der Architekt macht das Honorar von 350.000 €, mit Erfolg gerichtlich geltend. Das Gericht hat festgestellt, dass ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung nicht
vorgelegen hat.
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