★★★★★
Herr Becker hat uns vor kurzem bei baurechtlichen Anliegen sehr unterstützt.
Es wurde schnellstmöglich ein Termin für ein persönliches Gespräch vereinbart...
★★★★★
Herr RA Becker vertritt uns seit vielen Jahren in baurechtlichen Belangen und steht uns immer kompetent zur Seite und wir fühlen uns überdurchnittlich gut beraten und betreut.
...
Notwendiges rechtliches Grundwissen bei Erwerb oder Bau einer Immobilie.
Fallstricke vermeiden
Der Erwerb oder Bau einer Immobilie ist für viele eine der größten finanziellen Anschaffungen im Leben. Neben der Optik und technischen Fragen bei der
Immobilie wird der Punkt rechtliche Situation und Stolperfallen meistens erst beachtet, wenn es zu spät ist.
Beim Bau oder Erwerb einer Immobilie ist es deshalb wichtig, über grundlegende rechtliche Informationen zu verfügen.
Wir informieren Sie über die wichtigsten rechtlichen Gesichtspunkte in Bezug auf die Errichtung oder des Erwerbs einer Immobilie. Es besteht die Möglichkeit
in einem ca. 1-stündigen Gespräch die wichtigsten rechtlichen Fragen rund um den Immobilienerwerb zu besprechen.
Die Themen Grundstücks- / Wohnungskauf, Bauvertrag, Kaufvertrag und richtiges Verhalten bei Problemen während der Bauausführung werden angesprochen.
Eine solche Beratung bieten wir für 249,00 € (inkl. MwSt) an.
Bei Interesse vereinbaren Sie bitte einen Termin unter: 0511 / 123 137 0.
Beratungsleistungen der Kanzlei Becker Baurecht
- Wesentliche Inhalte eines Bau- / Kaufvertrages
- Beispiele für negative Formulierungen in Kauf- / Bauverträgen
- Absicherung gegen finanzielle Verluste
- Absicherung einer Bauzeitgarantie
- Baubegleitung durch einen Sachverständigen
- Umgang mit Mängeln während der Bauzeit
- Richtiges Verhalten bei Mängeln nach dem Kauf
Kauf von Grundstück und Erwerb eines "Fertighauses" getrennt
Unsere Mandanten hatten über die Homepage eines Fertighausanbieters auch ein Grundstück gefunden. Der Fertighausanbieter hat dieses Grundstück an die
Mandanten vermittelt. Die Mandanten haben mit dem Eigentümer des Grundstückes einen Kaufvertrag über das Grundstück abgeschlossen, unmittelbar danach
wurde ein Bauvertrag über die Errichtung des Hauses abgeschlossen.
Im Zuge der Entwässerungsgenehmigung stellte sich heraus, dass das Grundstück, das die Mandanten erworben hatten, ca. 2,5 Meter unterhalb der
Schmutzwasserleitung der Gemeinde lag. Das Wasser musste mittels Hebeanlage über 2,5 Meter hochgepumpt und ca. 35 Meter zur Straße gepumpt werden.
Der Fertighaushersteller hat ein Angebot unterbreitet, diese Entwässerungsleitung für 34.000,00 € herzustellen. Unsere Mandanten waren der Auffassung,
dass sowohl der Grundstückseigentümer wie auch der Fertighaushersteller wussten, dass eine Hebeanlage für das Schmutzwasser notwendig ist.
Der Grundstückseigentümer stellte sich auf den Standpunkt, dass er lediglich ein Grundstück verkauft hat, der Fertighaushersteller auf den Standpunkt,
dass er lediglich ein Haus verkauft hat.
Hätten unsere Mandanten gewusst, dass sie noch einmal 34.000,00 € für eine Entwässerungsleitung ausgeben müssen, so hätten sie dies nicht finanzieren
können und auch den Bauvertrag und den Grundstückskaufvertrag nicht abgeschlossen.
Wir haben gemeinsam mit den Mandanten eine Alternative gesucht und eine Entwässerungsmöglichkeit über das Grundstück eines Nachbarn gefunden,
die preislich nur einen Bruchteil der Planung des Fertighausherstellers kostete.
Miese Methoden bei der Finanzierung der Immobilie oder Vermittlung eines Grundstückes
Die Wunsch-Immobilie oder das Traum-Grundstück ist gefunden. Nicht selten wird dann jedoch festgestellt, dass es zwischen der Immobilie oder dem
Grundstück eine Bindung zu einer Bank oder einem Bauträger gibt.
Oft ist es so, dass eine Immobilie von einer Bank vermittelt wird, diese jedoch einen Kontakt zu dem Verkäufer nur schaltet, wenn ein
Hypotheken-Kredit bei der vermittelnden Bank aufgenommen wird.
Die Bank versucht, das volle Programm (Hypotheken-Finanzierung, Bausparvertrag und Lebensversicherung) anzubieten. Die Kaufinteressenten werden dann unter Druck
gesetzt, da nur beim Abschluss sämtlicher Verträge auch eine Weitervermittlung an den Eigentümer und Abschluss eines notariellen Kaufvertrages erfolgt.
Als Immobilien-Erwerber besteht dann keine Möglichkeit mehr, sich unter verschiedenen Anbietern den günstigsten und für einen selbst maßgeschneiderten Kredit
herauszusuchen. Oft wird erwartet, dass Bausparverträge, Immobilien-Darlehn und Lebensversicherung abgeschlossen werden und auch erst nach dem Ablauf der
Widerrufsfristen erfolgt eine Vermittlung an den Verkäufer des Objektes.
Eine Sicherheit, dass der Verkäufer den notariellen Vertrag dann mit dem Kaufwilligen abschließt, gibt es nicht. Das Risiko, dass Entschädigungen für
den nicht benötigten Kreditvertrag gezahlt werden müssen, ist nicht unwahrscheinlich.
Auch bei Grundstücken gibt es oft eine Bindung zwischen dem Grundstück und einem Fertighaushersteller. Oft reservieren Fertighaushersteller Grundstücke, die
ausschließlich mit einem Fertighaus von dem anbietenden Hersteller bebaut werden können. Sollte ein Grundstück einem Erwerber gefallen, so muss er von dem
Fertighaushersteller auch ein Haus erwerben.
Diese Verbindung lassen sich viele Hersteller bezahlen, in dem es einen Aufschlag auf die Fertighauspreise gibt.
Zu der Finanzierung von Objekten verweisen wir hier auf einen aktuellen Beitrag aus der Sendung Markt:
Postbank: Miese Methoden beim Hauskauf
Ob ein Angebot mit einer solchen Kopplung angenommen werden sollte, sollte auf jeden Fall kritisch überprüft werden.
Bei Verträgen mit einer Kopplung überprüfen wir regelmäßig, ob diese gekündigt oder angefochten werden können.
Wir benötigen Ihre Zustimmung
Laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dürfen wir Ihnen ohne Ihre Zustimmung keine Inhalte anzeigen.
Wir benötigen daher Ihre Zustimmung zur Verwendung von Cookies, um Daten auf Ihrem Gerät zu speichern und zu verarbeiten.
Diese beinhalten Wiedererkennungsmerkmale, die dazu dienen, unsere Inhalte an die Interessen unserer Besucher anzupassen.
Für diese Verarbeitungszwecke können Cookies anonym auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Näheres dazu in unserer Datenschutzerklärung.