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Privates Baurecht

Das Fachgebiet Baurecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, mit Berührungspunkten zu vielerlei anderen juristischen Nebenschauplätzen.

Kommt es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, so geben sich Gutachter und Bausachverständige im Verfahren oft die Klinke in die Hand, mit der Folge, dass die Prozesskosten in die Höhe schießen.

Seit 24 Jahren steht die Fachanwaltskanzlei Becker Baurecht für kompetente Beratung und Vertretung von Käufern und Bauträgern im privaten Baurecht.

Unsere Schwerpunkte im Bereich des privaten Baurechts:

  • Beweissicherung zur rechtzeitigen Sicherung der tatsächlichen Grundlagen
  • Gewährleistungsrechte
  • Vertragsüberprüfung und Vertragsgestaltung, auch bei grenzüberschreitenden Erwerbsgeschäften
  • Rechte des Bauträgers
  • Rechte des Erwerbers

Individuelle Anforderungen im privaten Baurecht erfordern maßgeschneiderte juristische Lösungen

Im Gegensatz zum Öffentlichen Baurecht, geht es im privaten Baurecht vorrangig um rechtliche Fragen zwischen Bauherrn und seinen Vertragsparteien, wie etwa: Bauträger, Architekt oder den beteiligten Handwerkern.

Statt langwieriger und kostspieliger gerichtlicher Auseinandersetzungen setzen wir als Fachanwaltskanzlei für Baurecht auf außergerichtliche Einigungen in juristischen Konfliktfällen.

Umso wichtiger gestaltet sich ein umfassendes Erstgespräch zwischen Anwalt und Mandanten. Auf Basis dieser ersten Konsultation in unserer Hannoverschen Kanzlei für Baurecht, folgt das Erarbeiten einer Strategie für eine erfolgreiche Wahrnehmung Ihrer juristischen Belange.

Bei Bedarf kann das Baurechts-Team der Kanzlei Becker Baurecht zurückgreifen auf einen Pool befreundeter Kanzleien und Rechtsanwälte und so in juristisch uneindeutigen Gesetzeslagen eine fachkundige, lösungsorientierte zweite Meinung einholen.

Haben Sie noch Fragen?
Gerne helfen Ihnen unsere Baurechtspezialisten weiter.

T: 0511.123 137 0
F: 0511.123 137 20
kanzlei@becker-baurecht.de

Öffnungszeiten
Mo - Fr:  09:00 - 17:00 Uhr

FAQs – Was ist eigentlich...?
Häufige Fragen im Zusammenhang mit dem Privaten Baurecht

Was ist "privates Baurecht"?

Privates Baurecht - regelt das Verhältnis aller am Bau beteiligten, nicht-öffentlicher Parteien, wie z. B.:

  • Bauherr
  • Bauunternehmer
  • Architekt
  • Handwerker
  • etc.

Was bedeutet die Versagung einer Baugenehmigung?

Anders als vielfach angenommen, bedeutet die Versagung einer Baugenehmigung nicht etwa das Ende jedweder geplanten Bautätigkeit, also quasi eines Bauverbotes für immer und alle Zeit.

Eine abgelehnte Baugenehmigung besagt lediglich, dass sich der eingereichte Bauantrag momentan(!) nicht im Einklang befindet mit öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften.

Ein überarbeiteter Bauantrag kann jederzeit zu einer neuerlichen Überprüfung eingereicht werden.

Wie lange gilt eine Baugenehmigung?

Eine erteilte Baugenehmigung gilt theoretisch unbegrenzt - es gibt jedoch Besonderheiten:

  • Die Baugenehmigung erlischt, wenn der Bau länger als 4 Jahre ruht.
  • Unterbrechungen von insgesamt mehr als 4 Jahren sind zulässig, allerdings nur, wenn eine einzelne Unterbrechung nicht den Zeitraum von 4 Jahren überschreitet (s.o.).
  • Im Falle einer Klage gegen die erteilte Baugenehmigung, verlängert sich deren Frist bis zur Unanfechtbarkeit eines Urteils.

Wie kann man eine Baugenehmigung verlängern?

Es ist möglich, einmal erteilte Baugenehmigungen beliebig oft zu verlängern. Höchstzeitraum ist hierbei ein Maximum von 2 Jahren pro Verlängerung.

Wichtig!
Der Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung muss vor dem Erlöschen der ursprünglichen Genehmigung nachweislich (Einschreiben, Rechtsanwalt, etc.) zugegangen sein.

  • Baugenehmigung
  • Prüfung Ablehnungsbescheid
  • Bebauungsplan
  • Baustopp / Abrissverfügung
  • behördliche Bauauflagen
  • Nachbarbeteiligung
  • Gewährleistung Baumängel
  • Architektenvertrag / HOAI
  • Handwerkerverträge
  • Grundstückskaufvertrag
  • Bauvertrag / Bauträgervertrag
  • Durchsetzung Schadensersatz